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Göttingen: Aufenthaltsverbote nach Schüssen am Weender Tor

Nach einem gewalttätigen Streit zwischen zwei Großfamilien in Göttingen wurden viele Menschen aus der Stadt gewiesen. Nun hat ein Gericht erste Verbote gekippt.

Am Abend des 13. Juni 2026 kam es am Weender Tor in Göttingen (Niedersachsen) zu einem heftigen Streit. Zwei rivalisierende Großfamilien aus der Stadt lieferten sich dort einen Kampf, bei dem schließlich Schüsse fielen. Ein Polizist geriet in die Schusslinie, wurde getroffen und lebensgefährlich verletzt.

Ein 16-Jähriger soll die Schüsse abgegeben haben. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Um weitere Gewalt zu verhindern, reagierte die Polizei hart. Sie sprach insgesamt 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen aus. Das bedeutet, dass viele Angehörige der beteiligten Familien die Innenstadt nicht mehr betreten durften oder sich regelmäßig bei der Polizei melden mussten.

Gegen diese Maßnahmen wehrte sich eine Person vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. Das Gericht entschied am 29. Juli 2026, dass die Verbote in diesem speziellen Fall rechtswidrig waren. Trotzdem bestätigte das Gericht, dass die Polizei eine echte Gefahr sah. Es gab konkrete Hinweise darauf, dass die Beteiligten gefährliche Gegenstände griffbereit hatten und erneut gewalttätig werden könnten. Eine sogenannte Sippenhaft, bei der nur die Familienzugehörigkeit zählt, liege nicht vor, da die Polizei individuelle Gründe für die Verbote hatte.

Aufgrund dieses Urteils prüft die Polizeiinspektion Göttingen nun alle anderen Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen noch einmal genau und bewertet sie neu.

Marco Hansmann, der Leiter der Polizeiinspektion, betonte, dass das Ziel weiterhin sei, die Bürger vor öffentlichen Kämpfen von Großfamilien zu schützen. Die Polizei will auch künftig konsequent gegen solches Verhalten vorgehen und Verbote als Mittel einsetzen.

Ob und inwieweit sich der 16-Jährige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizeiinspektion Göttingen – zur Originalmeldung

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