Landkreis Görlitz: Pumpverbot für Gewässer bleibt bestehen
In Sachsen ist es viel zu trocken. Das zeigt sich deutlich an den Pegeln: Ende Juni 2026 waren über 60 Prozent der Fließgewässer im Niedrigwasserbereich. Zählt man die Bäche dazu, die kurz vor dieser Marke standen, waren es sogar 85 Prozent. Auch im Boden fehlt das Wasser. An 83 Prozent der Messstellen lag der Grundwasserspiegel mehr als einen halben Meter unter dem normalen Wert für Ende Juni.
Deshalb erinnert die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz (Sachsen) an eine wichtige Regel. Das Verbot, Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, gilt weiterhin. Diese Regelung ist bereits seit dem 21. Juli 2022 in Kraft.
Ob das Verbot gerade gilt, hängt vom jeweiligen Pegelstand ab. Jede Gemeinde im Landkreis hat einen eigenen Bezugspegel. Sinkt dieser unter einen bestimmten Grenzwert, dürfen keine Pumpen mehr eingesetzt werden. Das ist besonders wichtig für kleine Bäche und Quellen, da diese sonst komplett austrocknen könnten. Das würde die Natur schädigen und auch die wirtschaftliche Nutzung der Gewässer gefährden.
Das Verbot gilt für alle. Sogar Leute, die eigentlich eine offizielle Erlaubnis haben – zum Beispiel für die Bewässerung von Feldern –, müssen sich daran halten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wer nur mit Eimern oder Gießkannen Wasser schöpft, darf das weiterhin tun.
Wer genau wissen will, welcher Pegel für seine Gemeinde gilt, findet die Details auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter „Amtliche Bekanntmachungen“ oder bei der Unteren Wasserbehörde. Aktuelle Wasserstände kann man online beim Landeshochwasserzentrum des Freistaates Sachsen einsehen.