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Landkreis Göppingen: Regeln für Medikamente auf Auslandsreisen

Dr. Nadja Mürter, Amtsleiterin Gesundheitsamt Copyright und Urheber siehe Landkreis Göppingen

Wer mit starken Schmerzmitteln oder anderen Betäubungsmitteln ins Ausland reist, braucht wichtige Papiere. Das Gesundheitsamt im Landkreis Göppingen klärt nun über die nötigen Bescheinigungen auf.

Wer Medikamente einnimmt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss bei Auslandsreisen vorsichtig sein. Damit es an den Grenzen keine Probleme mit dem Zoll oder der Polizei gibt, müssen diese Mittel vom Gesundheitsamt im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) bescheinigt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Medikamente legal mitgeführt werden dürfen.

Für Reisen innerhalb der Schengen-Staaten gilt: Wenn die Reise nicht länger als 30 Tage dauert, reicht eine Bescheinigung vom Arzt aus. Es handelt sich dabei um das Formular nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Wichtig ist jedoch, dass das Gesundheitsamt dieses Dokument vor der Abreise beglaubigt. Diese Bescheinigung ist dann für maximal 30 Tage gültig. Wer mehrere verschiedene Betäubungsmittel dabei hat, benötigt für jedes einzelne Medikament ein eigenes Formular.

Wer in Länder außerhalb des Schengen-Raums reist, muss noch mehr beachten. Hier sollte der Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen. In diesem Dokument müssen die Wirkstoffe, die Tagesdosierung und die Dauer der Reise genau stehen. Auch diese Papiere müssen vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Die maximale Dauer für die Mitnahme beträgt auch hier 30 Tage.

Damit die Beglaubigung im Gesundheitsamt funktioniert, müssen die Patienten die richtigen Unterlagen mitbringen. Nötig sind das vom Arzt unterschriebene Formular und das Originalrezept. Alternativ wird auch eine Kopie des Rezepts akzeptiert, sofern diese von der Apotheke oder der Arztpraxis gestempelt und unterschrieben wurde.

Weitere Details zu den Bestimmungen finden Betroffene im Internet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Quelle: Landkreis Göppingen – zur Originalmeldung

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