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Landkreis Freudenstadt hebt Grillverbot im Wald auf

Nach den starken Regenfällen dürfen Besucher im Landkreis Freudenstadt wieder die offiziellen Feuer- und Grillstellen nutzen.

Die Waldbrandgefahr im Landkreis Freudenstadt (Baden-Württemberg) ist gesunken. Deshalb hat das Landratsamt die Sperrung der Feuer- und Grillstellen im Wald wieder aufgehoben. Die Entscheidung basiert auf der aktuellen Wetterlage und den Regenfällen der letzten Tage. Auch für die kommende Woche sind weitere Niederschläge angekündigt, was das Risiko für Brände deutlich senkt.

Susanne Kaulfuß, die Leiterin des Kreisforstamtes, erklärt, dass die Temperaturen nicht mehr so hoch seien. Trotzdem warnt sie: In einigen Gegenden des Landkreises hat es weniger geregnet als anderswo. Dort bleibt die Gefahr von Waldbränden bestehen. Die Behörde setzt hier auf die Vernunft der Menschen. Wer unsicher ist, sollte lieber ganz auf Feuer verzichten. Sollte das Wetter wieder umschlagen und die Gefahr steigen, werden die Grillstellen erneut gesperrt.

Das Kreisforstamt erinnert an wichtige Regeln, die weiterhin gelten. Vom 1. März bis zum 31. Oktober ist das Rauchen im Wald gesetzlich verboten. Wer grillen möchte, darf dies nur an den offiziellen Grillstellen tun. Mitgebrachte Grills oder offene Feuer sind im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald verboten. An den erlaubten Stellen muss man besonders vorsichtig sein: Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben, dürfen nicht zu groß werden und müssen vor dem Weggehen komplett gelöscht sein.

Wer Reisig oder Äste bei der Borkenkäferbekämpfung verbrennen will, darf dies nur bei nasser Witterung tun. Zudem muss dies rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.

Falls jemand doch ein Feuer entdeckt, soll sofort die Notrufnummer 112 gewählt werden. Wenn es sicher ist, kann man versuchen, das Feuer mit Sand, Erde oder grünen Zweigen zu löschen. Bei der Meldung unter der 112 sind genaue Infos wichtig: Wo genau brennt es (zum Beispiel an einem markanten Felsen oder Baum)? Was brennt und wie groß ist die Fläche? Sind Menschen oder Häuser in Gefahr? Wer ruft an und wo befindet sich die Person gerade? Man sollte erreichbar bleiben und wenn möglich auf die Feuerwehr warten, um sie zum Brandort zu führen.

Quelle: Landkreis Freudenstadt – zur Originalmeldung

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