Landkreis Freudenstadt hebt Grillverbot im Wald auf
Die Situation in den Wäldern des Landkreises Freudenstadt (Baden-Württemberg) hat sich entspannt. Weil es in letzter Zeit viel geregnet hat und auch für die nächste Woche weitere Niederschläge angekündigt sind, hebt das Landratsamt die Sperrung der Feuer- und Grillstellen auf. Die Verbotsregelung vom 8. Juli 2026 ist damit hinfällig.
Susanne Kaulfuß vom Kreisforstamt erklärt, dass die Temperaturen nicht mehr so hoch sind und die heftigen Regenfälle das Risiko gesenkt haben. Trotzdem gibt es noch einige Gebiete, in denen es weniger geregnet hat. Dort ist die Gefahr eines Brandes weiterhin vorhanden. Die Behörde setzt hier auf die Vernunft der Menschen und bittet darum, vorsichtig mit Feuer umzugehen oder im Zweifel ganz darauf zu verzichten. Sollte das Wetter wieder umschlagen, werden die Stellen erneut gesperrt.
Das Forstamt erinnert an wichtige Regeln: Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein gesetzliches Rauchverbot. Wer grillen will, muss die offiziellen Grillstellen nutzen. Eigene Grills oder offene Feuer sind im Wald oder weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Wer an den erlaubten Stellen grillt, darf das Feuer niemals unbeaufsichtigt lassen und muss es vor dem Gehen komplett löschen.
Besondere Regeln gelten für die Borkenkäferbekämpfung: Das Verbrennen von Ästen und Reisig ist nur bei nasser Witterung erlaubt und muss vorher bei der Gemeinde angemeldet werden.
Falls jemand dennoch ein Feuer entdeckt, soll sofort die Notrufnummer 112 gewählt werden. Wer kann, sollte versuchen, das Feuer mit Sand, Erde oder grünen Zweigen zu löschen, sofern dies ohne Gefahr für sich selbst möglich ist. Bei der Meldung unter 112 sind genaue Angaben wichtig: Wo genau brennt es? Was brennt und wie groß ist die Fläche? Sind Menschen oder Häuser in Gefahr? Der Anrufer sollte seinen Namen und seine Nummer angeben und erreichbar bleiben, um den Rettungskräften eventuell den Weg zum Brandort zu zeigen.