Landkreis Freising: Weniger Geld für einige Großtagespflegen
Im Bayerischen Landtag wurde am 22. Juli 2026 eine Reform des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Das hat direkte Folgen für die Betreuung von Kindern im Landkreis Freising (Oberbayern). Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln, wie die Kindertagespflege finanziert wird.
Bisher gab es eine sogenannte kindbezogene Förderung. Diese wird nun durch einen Pauschalbetrag pro Tagespflegeperson ersetzt. Das Problem: Eine spezielle Zusatzförderung für Großtagespflegen, die nach Artikel 20a des Gesetzes gefördert wurden, fällt komplett weg. Diese Stellen hatten bisher den Vorteil, dass sie zusätzlich zum normalen Entgelt Geld vom Freistaat Bayern, der Gemeinde und dem Träger der Jugendhilfe bekamen, weil dort mindestens eine pädagogische Fachkraft arbeitet.
Im Landkreis Freising sind acht dieser Großtagespflegen betroffen, die in vier verschiedenen Gemeinden verteilt sind. Insgesamt geht es dabei um 80 Betreuungsplätze. Die anderen Tagespflegen, die diese spezielle Zusatzförderung nicht erhalten haben, merken von dieser Änderung nichts. Auch die reguläre Förderung für die normale Kindertagespflege bleibt bestehen.
Die Zahlen zeigen, wie wichtig diese Betreuung vor Ort ist: Fast jeder fünfte U3-Kinder im Landkreis wird in der Kindertagespflege betreut. Aktuell gibt es 83 Tagespflegepersonen, die insgesamt 407 Plätze anbieten. Davon entfallen 230 Plätze auf die 23 Großtagespflegestellen im Gebiet.
Das Landratsamt Freising hat die betroffenen Menschen bereits informiert. Die Mitarbeiter des Amtes beraten die Tagespflegepersonen nun dabei, wie es weitergeht und welche Auswirkungen der Geldverlust auf die Angebote hat. Eltern und Betreuer können sich bei Fragen an die Fachbereiche für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen im Landratsamt wenden.