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Landkreis Erding: Regeln für Zelte und Bühnen

Wer im Landkreis Erding eine Veranstaltung plant, muss bestimmte Aufbauten anmelden. Das gilt vor allem für große Zelte, Bühnen und Fahrgeschäfte.

Wer im Landkreis Erding (Oberbayern) eine Veranstaltung plant, muss auf die sogenannten „Fliegenden Bauten“ achten. Damit sind alle Anlagen gemeint, die man immer wieder an verschiedenen Orten auf- und abbauen kann. Dazu gehören zum Beispiel Karusselle, Tribünen, Bühnen oder große Zelte.

Wenn diese Anlagen eine Genehmigung brauchen, muss der Veranstalter dies dem Landratsamt Erding melden. Das muss spätestens eine Woche vor dem Aufbau passieren. Dabei muss das Prüfbuch vorgelegt und ein spezielles Formular für die Abnahme ausgefüllt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Genehmigung nötig ist. Das gilt etwa für Toilettenwagen oder kleine Bühnen mit einer Höhe bis zu fünf Metern, einer Fläche bis zu 100 Quadratmetern und einer Bodenhöhe von maximal 1,50 Metern. Auch erdgeschossige Zelte und Verkaufsstände bis zu einer Fläche von 200 Quadratmetern und einer Breite von maximal 10 Metern sind ausgenommen. Ebenso fallen kleine Kinderfahrgeschäfte mit maximal einem Meter pro Sekunde Geschwindigkeit oder aufblasbare Spielgeräte unter bestimmten Bedingungen nicht unter die Pflicht.

Die genauen Regeln stehen in der Bayerischen Bauordnung sowie in der Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten. Wer Fragen hat oder das Formular benötigt, kann sich an das Bauamt in der Freisinger Straße 67 in Erding wenden. Dort sind Marco Weckschmidt und Markus Köhler die zuständigen Ansprechpartner.

Quelle: Landkreis Erding – zur Originalmeldung

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