Landkreis Emmendingen: Stocherkahnfahrten im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es nun noch ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt sind. Die Behörde hat dafür die speziellen Genehmigungen für die Anbieter vorübergehend zurückgenommen.
Grund für den Schritt ist die anhaltende Trockenheit in diesem Sommer. Die Pegelstände in den Gewässern sind in den letzten Wochen stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, müssen die Belastungen für das Ökosystem jetzt so gering wie möglich gehalten werden.
Dies ist nicht die erste Einschränkung in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen keine privaten Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.
Wie lange das Verbot für die Nachen gilt, steht noch nicht genau fest. Es ist an die Dauer der Allgemeinverfügung geknüpft, mit der auch die privaten Fahrten gestoppt wurden. Erst wenn die Wasserstände wieder steigen und die Temperaturen sinken, dürfen die Boote wieder aufs Wasser.
Die zuständigen Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.