Landkreis Emmendingen: Stocherkahnfahrten im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst stiller. Ab dem 13. August 2026 sind dort auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die dafür nötigen Genehmigungen befristet zurückgenommen.
Der Grund für die Entscheidung ist das Wetter. Der Sommer ist außergewöhnlich heiß und trocken. Dadurch sind die Pegelstände in den Gewässern stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, will die Naturschutzverwaltung die Belastung der Gewässer so gering wie möglich halten.
Das Verbot für die gewerblichen Anbieter ist eine Ausweitung bestehender Regeln. Bereits seit dem 18. Juli dürfen keine privaten Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.
Wie lange die Stocherkähne an Land bleiben müssen, steht noch nicht genau fest. Das Verbot gilt so lange, wie auch die Einschränkungen für die privaten Bootsfahrer bestehen. Erst wenn sich die Wasserstände und die Temperaturen wieder stabilisiert haben, wird das Regierungspräsidium die Verbote aufheben.
Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem mit dem Boot aufs Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.