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Landkreis Darmstadt-Dieburg: Wasserentnahme aus Gewässern untersagt

Copyright und Urheber siehe Landkreis Darmstadt-Dieburg

Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im Landkreis Darmstadt-Dieburg derzeit kein Wasser mehr aus Bächen und Seen gepumpt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Gießkannen und Vieh.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen) ist es seit dem 10. Juli 2026 grundsätzlich verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Das Verbot gilt bis auf Widerruf, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026.

Wer seinen Garten bewässern will, muss auf Pumpen verzichten. Elektrische, akkubetriebene oder benzinbetriebene Pumpen sind nicht erlaubt. Das gilt auch für Unternehmen, Vereine oder Kleingartenvereine. Wer dennoch pumpen möchte, braucht eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.

Einige Dinge sind weiterhin erlaubt: Wer eine Gießkanne oder einen Eimer nutzt, darf weiterhin Wasser schöpfen. Auch das Tränken von Vieh ist weiterhin zulässig. Zudem bleiben alte Rechte und bestehende Bewilligungen gültig. Die Behörde mahnt jedoch zur Vorsicht: Wenn ein Bach fast ausgetrocknet ist, sollte man auch mit der Gießkanne auf die Entnahme verzichten.

Wer stattdessen einen eigenen Brunnen im Garten bauen möchte, muss dies spätestens einen Monat vor der Bohrung bei der Unteren Wasserbehörde anmelden. Zudem muss die jeweilige Stadt oder Gemeinde gefragt werden. Die Anzeige ist noch keine Genehmigung; man muss die Rückmeldung der Behörde abwarten.

Beim Brunnenwasser gibt es wichtige Regeln: Es darf nur Grundwasser entnommen werden. Das Einleiten von Regen- oder Drainagewasser ist verboten. In Hessen darf man für den normalen Hausgarten Grundwasser ohne spezielle Erlaubnis nutzen, solange die Menge unter 3.600 Kubikmetern pro Jahr bleibt. Das ist für private Gärten in der Regel mehr als genug.

Ein wichtiger Warnhinweis zum Schluss: Brunnenwasser ist kein Trinkwasser. Auch wenn es klar aussieht, können Keime oder Nitrat darin sein. Wer das Wasser trinken oder für Lebensmittel nutzen will, muss es regelmäßig vom Gesundheitsamt untersuchen lassen. Bei Obst und Gemüse sollte man im Zweifel ebenfalls prüfen, ob das Wasser belastet ist.

Weitere Informationen gibt es unter www.ladadi.de/umwelt.

Quelle: Landkreis Darmstadt-Dieburg – zur Originalmeldung

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