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Landkreis Bad Dürkheim: Zweite Rate der Müllgebühren fällig

Copyright und Urheber siehe Landkreis Bad Dürkheim

Am 1. September müssen die Bewohner im Landkreis Bad Dürkheim die zweite Rate für die Abfallgebühren bezahlen.

Wer im Landkreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) wohnt, muss an seine Müllgebühren denken. Am Dienstag, den 1. September 2026, ist die zweite Rate für das aktuelle Jahr fällig.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) rät dazu, das Geld rechtzeitig zu überweisen. Damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann, müssen die Kundennummer und das Kassenzeichen aus dem Gebührenbescheid angegeben werden. Wer die Frist verpasst, muss mit Mahngebühren rechnen.

Um den Stress mit den Terminen zu vermeiden, bietet der AWB den Bankeinzug an. Die Bürger können ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das bedeutet, dass die Gebühren automatisch vom Konto abgebucht werden. Das Mandat muss schriftlich vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden und für ein Konto gelten, das auf dessen Namen läuft. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

Das passende Formular gibt es online unter www.kreis-bad-duerkheim.de. Dort klickt man auf „Abfallwirtschaft“ und findet in der rechten Spalte unter „AWB - Formulare und Downloads“ den Punkt „SEPA-Lastschrift“. Das ausgefüllte Dokument kann dann per E-Mail an [email protected] geschickt werden.

Quelle: Landkreis Bad Dürkheim – zur Originalmeldung

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