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Lahntal: Mähroboter dürfen nachts nicht mehr fahren

Copyright und Urheber siehe Lahntal

Wer im Landkreis Marburg-Biedenkopf einen Mähroboter nutzt, muss seine Einstellungen ändern. Ab sofort gilt ein Nachtfahrverbot zum Schutz von Igeln und anderen Tieren.

In Lahntal (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) und fast allen anderen Orten des Landkreises gibt es neue Regeln für die Gartenpflege. Die Naturschutzbehörde hat eine Anordnung erlassen, die den Einsatz von Mährobotern einschränkt. Seit dem 29. Mai 2026 dürfen die Geräte nachts nicht mehr über den Rasen fahren.

Konkret bedeutet das: Die Roboter müssen in der Zeit zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang ausgeschaltet bleiben. Nur tagsüber dürfen sie weiterhin autonom arbeiten. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Bereiche, die für Tiere nicht erreichbar sind, wie zum Beispiel Gründächer.

Der Grund für das Verbot sind die vielen Verletzungen bei Wildtieren. Vor allem Igel sind betroffen. Da sie sich bei Gefahr nur zusammenrollen und nicht weglaufen, erkennen die Maschinen sie oft nicht als Hindernis. Die scharfen Klingen verursachen tiefe Schnittwunden an Beinen und Schnauzen, die die Tiere meist nicht überleben. Auch Amphibien und Insekten sind gefährdet. Forscher vom Leibniz-Institut in Berlin haben beobachtet, dass die Zahl der Igelverletzungen durch solche Geräte seit Frühjahr 2023 um 30 bis 50 Prozent gestiegen ist.

Die Behörde setzt zwar erst einmal auf Aufklärung und wird bei Verstößen zuerst das Gespräch mit den Besitzern suchen. Wer sich aber hartnäckig weigert, muss mit einem Bußgeld oder im schlimmsten Fall sogar mit einem Strafverfahren rechnen, da der Igel eine besonders geschützte Art ist.

Die Regelung gilt für den gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die Stadt Marburg hat eine eigene Behörde, hat aber eine fast gleiche Regelung erlassen. Wer genau wissen will, wann die Sonne auf- oder untergeht, kann dies über Wetter-Portale prüfen. Die vollständige Bekanntmachung gibt es unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen oder per Mail an [email protected].

Quelle: Lahntal – zur Originalmeldung

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