Künzelsau: Grillverbot und Nachtruhe im Sommer
In Künzelsau (Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) ist es derzeit sehr trocken. Deshalb hat die Stadtverwaltung eine wichtige Regel aufgestellt: Bis einschließlich 31. August ist offenes Feuer verboten. Das bedeutet, dass niemand an öffentlichen Grillstellen grillen darf. Auch Feuerwerke oder andere offene Feuer sind in dieser Zeit untersagt. Die Stadt will so verhindern, dass es zu gefährlichen Bränden kommt.
Zusätzlich erinnert die Stadt an die gesetzliche Nachtruhe. In Baden-Württemberg muss es von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ruhig sein. Da viele Menschen im Sommer bei offenen Fenstern schlafen, stört Lärm jetzt besonders. Die Verwaltung bittet deshalb darum, laute Musik und Feiern in diesen Stunden zu vermeiden.
Die Regeln gelten für alle Einwohner und Besucher, damit die Sommermonate sicher und angenehm für alle verlaufen. Wer sich an die Ruhezeiten hält und auf das Grillen verzichtet, hilft dabei, Streit in der Nachbarschaft und Gefahren durch Feuer zu vermeiden.
Quelle: Künzelsau – zur Originalmeldung