Hohenlohekreis rät zu beglaubigter Vorsorgevollmacht
Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen. In solchen Momenten kann es passieren, dass man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Damit dann trotzdem Vertrauenspersonen wichtige Entscheidungen treffen dürfen, gibt es die Vorsorgevollmacht. Diese ist zusammen mit anderen Dokumenten, wie der Patientenverfügung, in der Vorsorgemappe des Hohenlohekreises (Baden-Württemberg) erklärt.
Zwar gilt eine solche Vollmacht grundsätzlich schon mit einer einfachen Unterschrift. Doch in der Praxis gibt es Hürden. Wenn es zum Beispiel um Grundstücke, Erbschaften oder bestimmte Behördengänge geht, reicht eine einfache Unterschrift oft nicht aus. In diesen Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder ein Notartermin nötig.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass eine Beglaubigung die Rechtssicherheit erhöht. Banken und Behörden akzeptieren das Dokument dann meist schneller, weil die Unterschrift offiziell bestätigt ist. Das spart im Ernstfall wertvolle Zeit und schützt zudem vor Missbrauch oder Fälschungen, da die Identität der Person genau geprüft wird.
Wer die Vollmacht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lässt, zahlt dafür eine Gebühr von zehn Euro. Dabei können sich die Bürger auch beraten lassen. Hier helfen die Betreuungsbehörde sowie der Betreuungsverein im Hohenlohekreis e. V. Künzelsau und der Betreuungsverein der Diakoniestation Öhringen e. V.
Wer Fragen hat oder einen Termin für die Beglaubigung braucht, kann die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Hohenlohekreis erreichen. Termine sind telefonisch unter 07940 18-2424 oder per E-Mail an [email protected] zu vereinbaren.