Köln: Verbot gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen
In Köln (Nordrhein-Westfalen) stehen die Musik- und Feuerwerksveranstaltung „Kölner Lichter“ an. Da am 1. August 2026 viele Menschen erwartet werden, hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Sonderregelung erlassen. An den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz ist es für eine gewisse Zeit verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen.
Das Verbot gilt vom 31. Juli 2026 durchgehend bis zum 2. August 2026. Es betrifft alle Menschen, die die Bahnhöfe betreten oder sich dort aufhalten. Das Verbot gilt nicht nur in den Gebäuden, sondern auch auf den Gleisanlagen.
Die Polizei definiert das Mitführen so: Ein Gegenstand gilt als mitgeführt, wenn man sofort an ihn herankommt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Sache in der Kleidung, am Körper oder in einer Tasche steckt.
Die Bundespolizei bittet alle Besucher, sich vor der Reise genau zu informieren. Wer gefährliche Dinge dabei hat, riskiert Ärger mit den Beamten. Genauere Informationen zur Verfügung stehen auf der Internetseite der Bundespolizei.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung