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Kleinblittersdorf: Steuern bis 15. August bezahlen

Copyright und Urheber siehe Kleinblittersdorf

In Kleinblittersdorf wird es Zeit für die Steuern. Bis Mitte August müssen die zweiten Raten für Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer bezahlt werden.

Wer in Kleinblittersdorf (Regionalverband Saarbrücken, Saarland) wohnt oder dort ein Gewerbe betreibt, muss an seine Steuerpflichten denken. Am 15. August 2026 ist die zweite Rate für die Grundsteuer, die Hundesteuer und die Gewerbesteuer fällig.

Die Gemeindeverwaltung erinnert die Bürger daran, die Beträge rechtzeitig zu überweisen. Das gilt vor allem für alle, die kein Lastschriftverfahren eingerichtet haben. In diesem Fall muss das Geld selbst an die Gemeinde geschickt werden.

Für die Überweisung stehen zwei Bankverbindungen zur Verfügung. Man kann das Geld entweder an die Vereinigte Volksbank e.G. (IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03) oder an die Sparkasse Saarbrücken (IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53) senden.

Damit man solche Termine in Zukunft nicht mehr verpasst, rät die Gemeinde zu einem SEPA-Lastschriftmandat. Dann wird das Geld automatisch eingezogen. Das passende Formular gibt es zum Download auf der Internetseite www.kleinblittersdorf.de/formulare. Wer das lieber auf Papier möchte, kann das Formular bei der Gemeindekasse anfordern. Dort ist man unter der Telefonnummer 06805/2008-211 erreichbar.

Quelle: Kleinblittersdorf – zur Originalmeldung

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