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Kirtorf: Grabschmuck muss bis 15. April entfernt werden

Copyright und Urheber siehe Kirtorf

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Kirtorf bittet alle Angehörigen, ihre Gräber rechtzeitig zu räumen. Wer zu spät kommt, muss damit rechnen, dass die Stadt den Schmuck entfernt.

Auf den Friedhöfen in Kirtorf (Vogelsbergkreis, Hessen) stehen die großen Mäharbeiten an. Damit die Maschinen ungehindert arbeiten können, müssen die Rasenerd- und Rasenurnengräber frei sein.

Die Friedhofsverwaltung hat deshalb eine klare Ansage gemacht: Sämtlicher Grabschmuck muss bis spätestens 15. April 2026 entfernt werden. Das gilt für alles, was im Weg stehen könnte, also für Vasen, Kerzen, Gestecke oder Blumen.

Wer die Frist verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen. Die städtischen Mitarbeiter werden den Schmuck dann selbst entfernen, um den Zeitplan der Mäharbeiten nicht zu gefährden.

Neben dieser Bitte gibt es in der Stadt aktuell noch weitere wichtige Termine. So wird am 9. März um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Alsfeld-Angenrod eine Teilnehmerversammlung für das Flurbereinigungsverfahren Kirtorf-Alsfeld B 62 abgehalten. Dort wird ein neuer Vorstand gewählt. Wahlberechtigt sind alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte, die zum Termin erscheinen und einen Ausweis dabei haben.

Zudem bereitet sich die Stadt auf die Kommunalwahlen am 15. März 2026 vor. Die Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte müssen bis zum 5. Januar 2026, 18 Uhr, im Rathaus eingereicht werden.

Quelle: Kirtorf – zur Originalmeldung

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