Kaufering: Teure Fehler bei Gartenbrunnen vermeiden
Wer in Kaufering (Landkreis Landsberg am Lech, Bayern) seinen Garten mit eigenem Grundwasser bewässern möchte, sollte auf die rechtlichen Regeln achten. Die Gemeinde weist darauf hin, dass alle Arbeiten, die das Grundwasser beeinflussen, genehmigungspflichtig sind. Das gilt auch für einfache Schlagbrunnen.
Bevor die Arbeiten beginnen, muss die Bohrung mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt Landsberg am Lech angezeigt werden. Die Behörden haben beobachtet, dass immer mehr Gartenbrunnen ohne diese Anzeige gebaut werden oder bereits illegal im Boden stecken. Das kann teuer werden: Wer einen Brunnen ohne Anmeldung errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 5.000 Euro betragen.
Der Grund für die strengen Regeln ist der Schutz des Trinkwassers. In Bayern kommt etwa 90 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser. Jede Bohrung durchbricht die natürliche Bodenschicht, die das Wasser eigentlich reinigt. Wenn ein Brunnen schlecht gebaut ist oder im Umfeld schädliche Stoffe genutzt werden, kann das Grundwasser dauerhaft verunreinigt werden.
Wer einen Brunnen plant oder einen bestehenden Brunnen nachträglich melden will, muss folgende Unterlagen einreichen: eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bohranzeige, einen Lageplan mit der genauen Stelle des Brunnens sowie eine Alternativenprüfung. Falls bereits Regentonnen oder Zisternen genutzt werden, müssen entsprechende Nachweise wie Fotos oder Rechnungen beigefügt werden. Zudem muss erklärt werden, warum diese Alternativen nicht ausreichen.
Die Unterlagen sollen vorzugsweise per E-Mail an [email protected] geschickt werden.
Quelle: Kaufering – zur Originalmeldung