Kaufering: Gartenbrunnen müssen beim Landratsamt gemeldet werden
In Kaufering (Landkreis Landsberg am Lech, Bayern) gibt es eine wichtige Regel für alle Gartenbesitzer: Wer Arbeiten durchführt, die das Grundwasser beeinflussen, muss dies melden. Das gilt auch für einfache Schlagbrunnen zur Bewässerung des Gartens.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass solche Vorhaben mindestens einen Monat vor Beginn beim Landratsamt Landsberg am Lech angezeigt werden müssen. Aktuell kommt es immer öfter vor, dass Brunnen ohne diese notwendige Bohranzeige gebaut werden oder bereits ohne Meldung existieren.
Wer den Brunnen nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden, denn es drohen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro.
Der Grund für die strengen Regeln ist der Schutz des Grundwassers. In Bayern stammt etwa 90 Prozent des Trinkwassers aus dieser Quelle. Eine Bohrung unterbricht die natürliche Bodenschicht, die das Wasser normalerweise reinigt. Wenn der Brunnen schlecht gebaut ist oder im Umfeld schädliche Stoffe genutzt werden, kann das Grundwasser dauerhaft verunreinigt werden.
Wer einen Brunnen plant oder einen bestehenden Brunnen nachmelden möchte, muss folgende Unterlagen einreichen:
- Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bohranzeige.
- Einen Lageplan, auf dem der Standort des Brunnens markiert ist.
- Eine Prüfung von Alternativen.
Falls bereits Regenwasser mit Tonnen oder Zisternen gesammelt wird, müssen entsprechende Nachweise wie Fotos oder Rechnungen beigefügt werden. Zudem ist eine kurze Erklärung nötig, warum diese Alternativen nicht ausreichen.
Die Unterlagen sollen vorzugsweise per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Die passende Bohranzeige findet man als PDF-Dokument auf der Webseite der bayerischen Wasserwirtschaft.
Quelle: Kaufering – zur Originalmeldung