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Karlsruhe: Verdacht auf Terror-Netzwerk und Mordanstiftung

Ein deutscher Mann soll im Internet rechtsextreme Gruppen geleitet haben. Er steht im Verdacht, Jugendliche weltweit zu schweren Verbrechen und Selbstverletzungen gedrängt zu haben.

Ein Mann aus Karlsruhe (Baden-Württemberg) sitzt in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen ihn übernommen. Der Verdächtige soll als Anführer in zwei Online-Gruppen agiert haben. Eine davon war rechtsextrem eingestellt. Das Ziel der Gruppe war es, die gesellschaftliche Ordnung durch Gewalt zum Einsturz zu bringen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann Ende März 2024 die rechtsextreme Gruppierung gemeinsam mit anderen gründete. Später schloss er sich einer weiteren kriminellen Gruppe an. Beide Kreise gehören zur sogenannten COM-Szene. In diesem Internet-Milieu suchen Mitglieder gezielt nach sehr jungen Menschen, meist Mädchen. Diese sollen durch Zwang und Manipulation zu erniedrigenden Taten, Selbstverletzungen oder sogar zum Suizid getrieben werden.

Die Vorwürfe wiegen extrem schwer. Der Mann soll unter anderem einen Jungen in Russland dazu gebracht haben, ein anderes Kind an einer Schule mit einem Messer zu töten. Zudem soll er in Chatgruppen dazu aufgerufen haben, einen US-Bürger zu töten. In den USA und in Schweden sollen Jugendliche auf seinen Einfluss hin Autos in Brand gesteckt haben.

Auch sexuelle Gewalt steht im Raum. Der Verdächtige soll über das Internet Kontakt zu einem Kind im europäischen Ausland aufgenommen haben. Er soll das Kind dazu veranlasst haben, sich mit einem Messer sexuell zu verletzen. Dabei kam es zu schweren Verletzungen. Videos von diesen Taten soll der Mann anschließend im Netz verbreitet haben, um Werbung für seine Gruppen zu machen.

Der Mann wurde bereits am 17. März 2026 festgenommen. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz liegt vor. Da nun die Bundesanwaltschaft ermittelt, wird er in Kürze einem Richter am Bundesgerichtshof vorgeführt, um den Haftbefehl anzupassen.

Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – zur Originalmeldung

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