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Baden-Baden: Großkontrollen in 13 Gastronomiebetrieben

Die Polizei und das Zollamt haben am Freitagabend in Baden-Baden die Gastronomie durchleuchtet. Dabei kam es zu einem Fluchtversuch und mehreren Verboten.

Am Freitagabend, dem 14. August 2026, machten die Behörden in Baden-Baden (Baden-Württemberg) Jagd auf Verstöße in der Gastronomie. Gemeinsam suchten die Polizei, das Hauptzollamt Karlsruhe, das Amt für Ordnung und Sicherheit sowie das Umweltamt insgesamt 13 Betriebe auf. Die Beamten kontrollierten dort 45 Arbeitnehmer.

Bei den Durchsuchen kamen viele Mängel ans Licht. Die Kontrolleure fanden Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht und den Brandschutz. Auch neue psychoaktive Stoffe wurden entdeckt. In einem Betrieb war die Hygiene so schlecht, dass die Behörden die Abgabe von Speisen sofort untersagten. Eine Shisha-Bar erhielt ebenfalls ein Verbot, weil sie sich nicht an die örtlichen Regeln hielt.

Neben den Mängeln in den Läden gab es auch rechtliche Probleme bei den Finanzen. Die Beamten leiteten zwei Steuerstrafverfahren ein. Zudem stellten die Leute vom Zoll fest, dass mehrere Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß gemeldet waren.

Besonders aufregend wurde es bei einer der Kontrollen: Ein Arbeitnehmer wollte sich der Prüfung entziehen und versuchte zu fliehen. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Rastatt waren jedoch schnell hinterher und konnten den Mann direkt stoppen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Er soll Geld bei der Agentur für Arbeit hinterzogen haben.

Jetzt folgen umfangreiche Nachermittlungen. Die Behörden gleichen die Daten der kontrollierten Mitarbeiter mit den Lohn- und Finanzbüchern der Firmen ab. Auch weitere Geschäftsunterlagen werden genau geprüft.

Ob und inwieweit sich die Verantwortlichen der Betriebe und die betroffenen Menschen strafbar gemacht haben, klärt nun die zuständige Behörde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe – zur Originalmeldung

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