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Kappel-Grafenhausen: Neue Regeln für die Anmeldung von Festen

Copyright und Urheber siehe Kappel-Grafenhausen

Wer in Kappel-Grafenhausen ein Vereins- oder Straßenfest plant, muss bestimmte Fristen einhalten. Besonders beim Verkauf von Essen und Getränken gibt es wichtige Vorgaben.

In Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) gibt es klare Regeln für alle, die ein Event organisieren wollen. Egal ob es sich um ein Konzert, ein Sportevent oder ein klassisches Straßenfest handelt: Die Veranstalter müssen ihr Vorhaben rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung anmelden.

Besonders wichtig ist die Regelung für den Verkauf von Speisen und Getränken. Wenn diese gegen Geld direkt vor Ort verkauft werden, handelt es sich um ein vorübergehendes Gaststättengewerbe. Hierfür gibt es keine spezielle Genehmigung mehr, die man beantragen muss. Stattdessen muss die Anzeige schriftlich erfolgen. Die Frist dafür ist streng: Die Gemeinde muss die Information spätestens zwei Wochen vor dem Start der Veranstaltung erhalten.

Auch wenn einige Abläufe einfacher geworden sind, bleiben die Sicherheitsregeln bestehen. Die zuständigen Behörden können Auflagen machen. Dabei geht es vor allem um den Brandschutz, die Hygiene, den Jugendschutz und den Lärmschutz, um die Nachbarschaft nicht zu stören.

Um den Prozess zu beschleunigen, bietet die Gemeinde ein gemeinsames Anzeigeformular an. Damit sollen alle nötigen Informationen auf einmal übermittelt werden. Auf der Webseite der Gemeinde stehen zudem verschiedene Leitfäden und Merkblätter zum Download bereit, unter anderem ein spezielles Blatt zum Gaststättenrecht, das ab dem 1. Januar 2026 gilt.

Quelle: Kappel-Grafenhausen – zur Originalmeldung

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