Kaltenkirchen führt getrennte Niederschlagswassergebühr ein
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein) eine getrennte Niederschlagswassergebühr. Für die Bewohner bedeutet das, dass diese Kosten nun einzeln ausgewiesen werden.
Die Stadt stellt klar, dass es sich dabei nicht um eine neue sogenannte Regensteuer handelt. Die Gebühr wurde bereits früher erhoben, war aber damals noch ein Teil der allgemeinen Abwassergebühr. Die Betroffenen haben diesen Betrag also schon immer bezahlt, nur eben in einem anderen Paket.
Damit die Stadt die Gebühren richtig festlegen kann, müssen die Grundstückseigentümer nun angeben, welche Flächen auf ihrem Land bebaut oder versiegelt sind. Dazu gibt es einen Fragebogen, den man herunterladen und ausfüllen muss.
Wer Hilfe beim Ausfüllen braucht, kann auf der Webseite der Stadt einen Musterfragebogen sowie spezielle Hinweise finden. Zudem gibt es dort Präsentationen, die erklären, warum die Trennung der Gebühren nötig ist und wie man in besonderen Fällen vorgehen muss. Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist der entsprechende Satzungsbeschluss der Stadt.