Kaltenkirchen führt getrennte Niederschlagswassergebühr ein
Seit dem 1. Januar 2024 gilt im Stadtgebiet von Kaltenkirchen (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein) eine getrennte Niederschlagswassergebühr. Das bedeutet, dass die Kosten für das Regenwasser nun separat aufgeführt werden.
Die Stadt betont jedoch, dass es sich dabei nicht um eine neue „Regensteuer“ handelt. Die Gebühr war bereits vorher Teil der Abwassergebühren und wurde somit auch schon von den Bürgern bezahlt. Jetzt wird der Betrag lediglich zweckgebunden und getrennt ausgewiesen.
Damit die Stadt die Gebühr richtig festsetzen kann, müssen die versiegelten und bebauten Flächen der Grundstücke ermittelt werden. Dafür stellt die Verwaltung einen Fragebogen zur Verfügung, den die Betroffenen ausfüllen müssen.
Auf der Webseite der Stadt gibt es neben dem Fragebogen auch einen Musterbeleg sowie detaillierte Hinweise zum Ausfüllen. Zudem gibt es Präsentationen, die erklären, warum die Trennung der Gebühren notwendig ist und wie man mit besonderen Fällen auf dem Grundstück umgeht. Den entsprechenden Satzungsbeschluss kann man dort ebenfalls einsehen.