Kaltenkirchen führt getrennte Niederschlagswassergebühr ein
In Kaltenkirchen (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein) hat sich zum 1. Januar 2024 etwas bei den Gebühren geändert. Die Stadt hat eine getrennte Niederschlagswassergebühr eingeführt.
Viele Bürger könnten dies nun für eine neue „Regensteuer“ halten, doch das ist nicht der Fall. Die Stadt stellt klar, dass es sich um eine zweckgebundene Gebühr handelt. Das Geld wurde auch schon vorher von den Pflichtzahlern geleistet, war aber damals einfach ein Teil der allgemeinen Abwassergebühr. Jetzt wird dieser Betrag separat ausgewiesen.
Damit die Stadt die Gebühren richtig festlegen kann, muss sie wissen, wie groß die bebauten oder versiegelten Flächen auf den Grundstücken sind. Dafür gibt es einen Fragebogen, den die betroffenen Menschen ausfüllen müssen.
Die Stadt stellt dazu verschiedene Unterlagen bereit. Neben dem eigentlichen Fragebogen gibt es einen Musterbogen und eine Anleitung zum Ausfüllen. Außerdem gibt es Präsentationen, die erklären, warum die Trennung der Gebühren nötig ist und wie man mit besonderen Fällen umgeht. Die rechtliche Grundlage bildet der entsprechende Satzungsbeschluss zur Niederschlagswassergebühr.