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Kahla: Männer bedrohen Polizei in Wohnung

Ein Polizeibesuch in der Moskauer Straße eskalierte am Dienstagabend. Zwei Männer beschimpften die Beamten und riefen rechte Parolen.

Die Polizei war am Dienstagabend in Kahla (Saale-Holzland-Kreis, Thüringen) unterwegs. Die Beamten suchten einen Mann in der Moskauer Straße auf. Es ging um eine sogenannte Gefährderansprache. Die Polizei hatte nämlich den Verdacht, dass der Bewohner der Wohnung eine versuchte gefährliche Körperverletzung im Stadtgebiet begangen hatte.

Doch der Besuch verlief nicht friedlich. Aus der Wohnung wurden bei offenen Fenstern lautstark Parolen gerufen, die gegen die Verfassung verstoßen. Die Rufe waren bis auf die Straße zu hören. Ein 19-Jähriger und ein 49-Jähriger bedrohten zudem zwei Polizisten. Einer der Männer forderte einen Beamten auf, seine Schutzweste, die Handschuhe und die Pistole abzulegen. Er drohte ihm, ihm nach dem Dienst „eine auf die Fresse“ zu hauen.

Auch der 49-Jährige wurde aggressiv. Er sagte zu einem anderen Polizisten, er solle seine Weste ausziehen, damit er ihm „auf die Schnauze“ hauen könne. Weil die Situation eskalierte, rief die Polizei Verstärkung an. Mit dem Einverständnis des Wohnungsinhabers betraten die Beamten die Räume und beendeten das Treffen vor Ort.

Am nächsten Tag kehrten die Polizisten erneut zur Wohnung zurück. Sie hatten erfahren, dass für den kommenden Freitag eine Geburtstagsfeier geplant war. Die Beamten machten dem Bewohner klar, dass sie sofort eingreifen werden, wenn es nachts zu Ruhestörungen oder weiteren Straftaten kommt.

Bei diesem zweiten Besuch kam eine Zeugin auf die Polizisten zu. Sie berichtete, dass sie bereits am 15. Juli aus der Wohnung deutlich den Gruß „Sieg Heil“ und weitere rechte Sprüche gehört habe.

Die Polizei hat nun mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Den beiden Männern wird unter anderem Bedrohung, Beleidigung und die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Zudem läuft die Untersuchung wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Landespolizeiinspektion Jena – zur Originalmeldung

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