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Jagstzell tauscht in mehreren Straßen Wasserzähler aus

In den nächsten Wochen räumt der Gemeindebauhof in Jagstzell auf: Viele Wasserzähler müssen ersetzt werden. Betroffen sind Bewohner in zahlreichen Straßen des Ortes.

In Jagstzell (Ostalbkreis, Baden-Württemberg) stehen in den kommenden Wochen viele Arbeiten an den Wasserleitungen an. Da die Eichfrist für viele Geräte abgelaufen ist, tauscht der Gemeindebauhof nun die Wasserzähler aus. Weil es dieses Jahr besonders viele sind, geht die Gemeinde in Etappen vor.

In den nächsten Wochen sind die Mitarbeiter in folgenden Straßen unterwegs: Beethovenstraße, Goethestraße, Industriestraße, Mozartstraße, Oberer Weiler, Richard-Wagner-Straße, Schillerstraße, Schubartstraße, Schulstraße, Talblick, Unterer Weiler und im Weidweg. Wer nicht in diesen Straßen wohnt, muss noch warten. Wann die restlichen Zähler getauscht werden, wird später im Jagstzeller Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Die Bewohner können selbst prüfen, ob ihr Zähler dran ist. Auf dem Deckel steht entweder „Zählerwechsel in 2026“ oder als Eichjahr 2020. Das Gesetz schreibt vor, dass die Zähler alle sechs Jahre gewechselt werden müssen. Die Kosten für den Austausch übernimmt die Gemeinde.

Die Eigentümer der Häuser sollen dafür sorgen, dass die Arbeiter gut an die Zähler herankommen. Der Bereich muss frei von Hindernissen sein, damit der Wechsel schnell geht. Die Mitarbeiter des Bauhofs nehmen bei der Gelegenheit auch Zählerstände auf und prüfen die Installationen.

Wer tagsüber nicht zu Hause ist, sollte vorher einen Termin vereinbaren. Das geht unter der Telefonnummer 07967/9060-32 oder direkt beim Gemeindebauhof unter der Handynummer 0163/6937897. Erreichbar sind die Mitarbeiter zwischen 7 und 16 Uhr.

Neben den Zählern gibt es zwei weitere wichtige Infos von der Gemeindekasse: Wer Flächen auf seinem Grundstück neu versiegelt hat – zum Beispiel durch einen neuen Carport, ein Gebäude oder Pflastersteine statt Schotter – muss dies innerhalb eines Monats melden. Das gilt auch für neue Zisternen. Formulare gibt es im Rathaus oder als PDF. Zudem weist die Gemeinde darauf hin, dass sie bei einem Mieterwechsel keine Abrechnungen mit den Mietern macht. Die Wasser- und Abwassergebühren werden immer zum Jahresende mit dem Hauseigentümer abgerechnet. Wenn ein Mieter unter dem Jahr auszieht, muss der Vermieter die Abrechnung mit dem Mieter selbst klären.

Quelle: Jagstzell – zur Originalmeldung

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