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Hürth plant neues Stadtzentrum auf Kreishausgelände

Areal mit dem ehemaligen Kreishaus in Hürth. Copyright und Urheber siehe Hürth

Auf dem alten Kreishausareal soll das Projekt AGORA Hürth entstehen. Die Stadt will dort einen lebendigen Treffpunkt für alle Bürger schaffen.

In Hürth (Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen) wird ein neues Stadtquartier geplant. Unter dem Namen „AGORA“ soll auf dem ehemaligen Kreishausgelände ein Zentrum entstehen, das Menschen außerhalb von Wohnung und Arbeit zusammenbringt. Das Ziel ist ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität, der die Stadtteile Alt-Hürth, Hermülheim und Hürth-Mitte besser miteinander verbindet.

Die Stadt hat bereits wichtige Schritte eingeleitet. Im Frühjahr 2024 wurde die Idee offiziell als städtebauliches Ziel festgelegt. Anfang 2025 kaufte die Stadt dann das Gelände. Das war wichtig, weil das Seniorenzentrum und die Klinik dort ausziehen wollten und die Gebäude sonst leer gestanden wären. Finanziert wird das Projekt unter anderem durch Fördermittel aus dem Strukturwandel im Rheinischen Revier, um den Ausstieg aus der Braunkohle aufzufangen.

Im März 2025 wurde das Konzept für die Nutzung vorgestellt. Die Stadtbücherei, die Volkshochschule und die Josef-Metternich-Musikschule sollen an einem Ort zusammenkommen. Außerdem sind Gastronomie sowie Angebote für Kultur und Begegnung geplant.

Aktuell wird an einem konkreten Gesamtkonzept gearbeitet. Es gibt bereits zwei erste Ideenskizzen: Eine sieht eine komplette Neuentwicklung vor, die andere eine Weiterentwicklung der bestehenden Gebäude. Um die Verkehrsführung zu planen, wurden im Juni Verkehrszählungen in Hermülheim und Alt-Hürth durchgeführt. Gleichzeitig prüfen Experten nun den Artenschutz, die Bodenverhältnisse und ob in den alten Gebäuden Schadstoffe stecken.

Im nächsten Jahr folgt ein städtebaulicher Wettbewerb, um das beste Konzept auszuwählen. Danach gibt es einen Architekturwettbewerb für das Gebäude. Bevor die Bagger rollen, müssen aber noch viele Dinge geklärt werden. Dazu gehören der endgültige Konzeptentwurf, das Bauleitplanverfahren und die Beantragung weiterer Gelder. Auch ein teilweiser Abriss der alten Gebäude ist möglich.

Quelle: Hürth – zur Originalmeldung

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