Hosenfeld: Regeln für Feuerwerk außerhalb von Silvester
Wer in Hosenfeld (Landkreis Fulda, Hessen) außerhalb der Silvesterzeit ein Feuerwerk der Klasse II planen möchte, muss bestimmte Regeln beachten. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerken zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Mit einer entsprechenden Genehmigung ist es erlaubt, wenn es einen besonderen Anlass gibt.
Seit dem 1. Juli 2022 werden solche Genehmigungen auch für private Feiern ausgestellt. Dazu gehören zum Beispiel runde Geburtstage, Hochzeiten, Polterabende oder Ehejubiläen. Wer also privat feiern möchte, sollte rechtzeitig einen Antrag stellen.
Die Sicherheit steht jedoch an erster Stelle. Selbst wenn eine Genehmigung vorliegt, darf das Feuerwerk nicht gezündet werden, wenn die Brandgefahr zu hoch ist. Konkret gilt: Erreicht der Graslandfeuergefahrenindex die Stufe 4 oder höher, ist das Abbrennen untersagt. Das ist besonders bei großer Trockenheit wichtig, um Brände zu verhindern.
Die Gemeinde rät allen Interessierten, sich vorab über die aktuelle Gefahrenlage zu informieren und die Vorschriften genau zu prüfen.
Quelle: Hosenfeld – zur Originalmeldung