Hosenfeld erinnert an Lärm- und Ruhezeiten
In Hosenfeld (Landkreis Fulda, Hessen) soll das Miteinander der Nachbarn besser funktionieren. Die Gemeinde erinnert deshalb an die geltenden Ruhezeiten. Es geht darum, dass Feste und Begegnungen zwar wichtig für das Dorfleben sind, aber die Erholung der anderen nicht zu kurz kommen darf.
Besonders wichtig ist die Nachtruhe. Diese gilt grundsätzlich zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. In diesem Zeitraum sollen vermeidbare Geräusche auf ein Minimum reduziert werden. Das betrifft vor allem laute Musik, Partys oder auch sehr lautstarke Gespräche im Freien.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert Ärger mit dem Gesetz. Laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 117 OWiG) handelt jemand ordnungswidrig, wenn er ohne Grund Lärm macht. Das gilt vor allem dann, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt wird oder die Gesundheit anderer darunter leidet.
Die Gemeinde hofft nun, dass die Bürger durch gegenseitige Rücksichtnahme für ein angenehmes Wohnumfeld sorgen.
Quelle: Hosenfeld – zur Originalmeldung