Hirschau: Änderungen bei der Grundsteuer melden
Die Stadt Hirschau (Landkreis Amberg-Sulzbach, Bayern) erinnert die Bürger an eine wichtige Pflicht bei der Grundsteuer. Wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Objekts ist, muss dem Finanzamt Bescheid geben, wenn sich am Gebäude etwas ändert.
Das gilt für alle Änderungen, die die Berechnung der Grundsteuer beeinflussen könnten. Nur in einem Fall ist eine Meldung nicht nötig: Wenn lediglich der Eigentümer wechselt, muss nichts angezeigt werden.
Die Stadt hat zu diesem Thema einen Flyer bereitgestellt, in dem die Details stehen. Die betroffenen Menschen sollten prüfen, ob sie Meldungen nachholen müssen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Quelle: Hirschau – zur Originalmeldung