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Hessen: Große Razzia gegen Kinderpornografie

Die Polizei hat in ganz Hessen dutzende Wohnungen durchsucht. Es geht um den Verdacht auf schweren Missbrauch und illegale Bilder von Kindern.

In der vergangenen Woche haben Ermittler der hessischen Polizei einen riesigen Schlag gegen Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen gelandet. Zwischen Montag, dem 27. Juli, und Freitag, dem 31. Juli, standen die Beamten gleichzeitig an 63 verschiedenen Türen. Sie durchsuchten Häuser und Wohnungen in ganz Hessen.

Die Razzia betraf Menschen in Frankfurt am Main, Darmstadt, Hanau, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden (Landeshauptstadt von Hessen). Auch in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Gießen, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Offenbach, Schwalm-Eder und Wetterau waren die Beamten im Einsatz. Insgesamt stehen 63 Menschen im Visier der Ermittler. Das sind 61 Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 15 und 79 Jahren.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kinderpornografie hergestellt, besessen oder verbreitet zu haben. In acht Fällen ist der Vorwurf noch schwerer: Hier sollen Minderjährige sexuell missbraucht worden sein. Bei den Durchsuchungen fanden die Polizisten rund 400 Datenträger und andere Beweismittel, die nun genau untersucht werden. Zudem entdeckten die Beamten zwei Fälle von Drogenverstößen.

Sechs Menschen mussten nach den Durchsuchungen mit auf die Wache kommen, damit die Ermittler sie befragen konnten. Bisher sieht es so aus, als ob die Verdächtigen untereinander gar keinen Kontakt hatten und unabhängig voneinander handelten.

Koordinierte wurde der Einsatz vom Hessischen Landeskriminalamt. Dahinter steckt die Einheit „FOKUS“, die speziell dafür gegründet wurde, Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen zu bekämpfen. Über 320 Mitarbeiter arbeiten dort, um solche Taten gezielt zu verfolgen. Allein im ersten Halbjahr 2026 gab es in Hessen bereits über 700 Durchsuchungen und zehn Haftbefehle gegen knapp 720 Menschen. Dabei wurden mehr als 8.390 Datenträger beschlagnahmt.

Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt – zur Originalmeldung

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