Großer Darknet-Marktplatz gestoppt: Anklage gegen Plattform-Betreiber
Ein 31-jähriger Deutscher soll hinter dem Darknet-Marktplatz "Archetyp Market" gesteckt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat nun Anklage vor dem Landgericht Frankfurt erhoben. Der Mann soll die Plattform gegründet und technisch betrieben haben.
Der Marktplatz war bis zu seiner Abschaltung im Juni 2025 ein riesiges Zentrum für illegale Geschäfte. Zwischen November 2022 und dem Ende der Seite gab es dort etwa 2,3 Millionen Bestellungen. Insgesamt flossen rund 330 Millionen Euro. Gehandelt wurden riesige Mengen: fast sieben Tonnen Drogen, über drei Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und hunderte Liter Flüssigkeiten wie Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack. Auch Cannabis, Dopingmittel und Medikamente waren im Angebot.
Die Plattform war professionell organisiert. Über 600.000 Kunden und mehr als 3.000 Verkäufer waren registriert. Damit alles glatt lief, gab es ein Treuhandsystem. Die Bezahlung lief über die Kryptowährung Monero. Der Betreiber soll an jedem Verkauf mit etwa fünf Prozent verdient haben. Insgesamt soll er so rund 20 Millionen Euro eingenommen haben.
Das Ende kam im Juni 2025. Eine Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei nahm den Mann an seinem Wohnort in Barcelona fest. Kurz darauf wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Festnahme war Teil der internationalen Operation "Deep Sentinel", die vom Bundeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft koordiniert wurde.
Die Ermittler konnten bereits einen Teil der Beute sicherstellen. Es geht um Kryptowährungen, Bargeld und Luxusautos im Wert von knapp 10 Millionen Euro. Der Mann, der bisher nicht vorbestraft ist, soll bereits gestanden haben und arbeitet mit den Behörden zusammen.
Dem Mann wird vorgeworfen, seit Juli 2020 illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und Medikamenten betrieben zu haben. Ab Juni 2022 soll er dies bandenmäßig mit mindestens zwei weiteren Menschen getan haben. Wenn das Gericht ihn verurteilt, drohen fünf bis 15 Jahre Haft. Zudem soll das Geld aus den Taten eingezogen werden.
Nun muss das Landgericht Frankfurt entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.