Hersbruck: HEWA GmbH beantragt Grundwasser-Bewilligung
Die HEWA GmbH aus der Wilhelm-Ulmer-Straße in Hersbruck (Landkreis Nürnberger Land, Bayern) hat beim Landratsamt Nürnberger Land einen Antrag gestellt. Es geht um die Bewilligung, Grundwasser aus der Scharrer-, Arzberg- und Steinbergquelle zutagezuleiten, um damit die Trinkwasserversorgung zu betreiben.
Eine Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine relevanten Beeinträchtigungen für die Umwelt zu erwarten sind. Deshalb wird auf eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet.
Wer wissen möchte, wie genau das Projekt aussieht, kann die Unterlagen einsehen. Diese liegen vom 10. August bis zum 11. September 2026 bei der Stadt Hersbruck aus. Die Akten befinden sich im Stadtbauamt am Unteren Markt 1 in Zimmer 3.05. Die Einsicht ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. Zusätzlich gibt es Sprechzeiten montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Bürger, die Einwendungen gegen das Vorhaben haben, müssen diese schriftlich einreichen. Das geht entweder bei der Stadt Hersbruck am Unteren Markt 1 oder beim Landratsamt Nürnberger Land in der Waldluststraße 1 in Lauf a.d. Pegnitz (Zimmer 221). Die Frist läuft zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist ab. Wer zu spät kommt, kann in der Regel keine Einwände mehr vorbringen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Landratsamt die eingegangenen Einwendungen mit der HEWA GmbH und den betroffenen Menschen besprechen. Sollten mehr als 50 Menschen betroffen sein, erfolgt die Benachrichtigung über den Termin sowie die spätere Entscheidung per öffentlicher Bekanntmachung.
Die Unterlagen sind parallel dazu auch auf der Internetseite des Landratsamtes Nürnberger Land im Bereich Wasserrechtliche Verfahren abrufbar.
Quelle: Hersbruck – zur Originalmeldung