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Herborn plant Änderungen am Gelände des Freibads

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Die Stadt Herborn möchte den Flächennutzungsplan für das Gelände des bisherigen Freibads ändern. Bürger können nun einsehen, was genau geplant ist.

In der Kernstadt von Herborn (Lahn-Dill-Kreis, Hessen) tut sich etwas beim alten Freibad. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einer Änderung des Flächennutzungsplans. Das betroffene Gebiet liegt im Westen der Stadt, östlich der Autobahn A 45. Insgesamt geht es um eine Fläche von rund 46.395 Quadratmetern.

Wer wissen will, was dort genau geplant ist, kann die Entwürfe und die Begründung ab dem 12. August bis zum 11. September 2026 einsehen. Die Unterlagen stehen online auf der Webseite der Stadt unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ zum Download bereit. Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Dokumente in der Turmstraße 14-16 im Zimmer 102 der Stadtverwaltung prüfen. Dort ist die Einsicht während der Dienststunden möglich, etwa montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.

Im Zuge der Planung wurden auch die Umweltbedingungen genau unter die Lupe genommen. So haben die Magerrasenflächen und Gehölze im Gebiet eine hohe Bedeutung. Auch für Fledermäuse und Reptilien ist das Areal wichtig. Klimatisch gesehen spielt das Gebiet eine Rolle, da dort nachts Kaltluft entsteht und Schadstoffe gefiltert werden. Bei Boden und Wasser gibt es hingegen keine besonderen Besonderheiten, außer in einem Bereich im Norden.

Zusätzlich gibt es Berichte über mögliche Kampfmittel im Boden sowie Stellungnahmen vom Forstamt und zum Wasser- und Bodenschutz. Die Stadt hat für die Planung das Büro Koch aus Aßlar eingeschaltet.

Jetzt haben die Bürger die Chance, sich einzubringen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 11. September per E-Mail an [email protected] geschickt oder schriftlich bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Wer die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass seine Einwände bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden. Die abgegebenen Meinungen werden später in öffentlichen Sitzungen besprochen.

Quelle: Herborn – zur Originalmeldung

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