Haslach: Frontalcrash bei Ortseingang mit drei Schwerverletzten
Am Samstagnachmittag kam es kurz vor dem Ortseingang von Haslach (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) zu einem schweren Unfall. Der Verkehr floss vor der Ampelanlage nur zäh voran, als ein 19-Jähriger mit seinem VW Polo aus bisher unbekannten Gründen auf die linke Spur geriet. Dort krachte er frontal mit einem Toyota zusammen, der gerade in Richtung Offenburg fuhr.
Nach dem Aufprall kam der Polo von der Straße ab und fing im Grünstreifen Feuer. Die Situation war dramatisch, da drei Menschen lebensgefährlich verletzt waren. Mehrere Autofahrer hielten sofort an und eilten den Opfern zu Hilfe. Sie schafften es, die drei Insassen des Polos aus dem brennenden Auto zu ziehen, während andere versuchten, die Flammen zu löschen. Auch um die Beifahrerin des Toyota, eine 47-Jährige, und ihre 9-jährige Tochter kümmerten sich die Helfer, noch bevor die Rettungskräfte eintrafen.
Der Einsatz war groß: Neben der Polizei und der Feuerwehr waren fünf Rettungswagen und zwei Hubschrauber im Einsatz. Die 47-jährige Frau und zwei Mitfahrer des Polos (beide 19 Jahre alt) wurden mit den Hubschraubern in Kliniken geflogen. Der 44-jährige Toyota-Fahrer, die Tochter und der Fahrer des Polos kamen mit dem Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser. Inzwischen sind die drei Schwerverletzten außer Lebensgefahr.
Die Straße B33 blieb für mehrere Stunden komplett gesperrt und konnte erst gegen 23 Uhr wieder freigegeben werden. Der Sachschaden wird auf etwa 20.000 Euro geschätzt.
Die Polizei aus Offenburg sucht nun wichtige Zeugen. Gesucht wird der Fahrer eines weißen Opel ADAM mit schwarzem Dach, der direkt hinter dem Polo fuhr und ausweichen musste. Außerdem werden die Insassen eines weißen BMW 3er Touring (Modell G 21) gesucht, der hinter dem Opel fuhr. Wer etwas weiß, soll sich unter der Nummer 0781 21 - 4200 melden.
Die Ermittlungen laufen noch. Ein Gutachter der Staatsanwaltschaft soll den genauen Hergang rekonstruieren. Zudem wird geprüft, ob der junge Polo-Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand. Ob und inwieweit sich der Fahrer strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.