Hannover: Drogenfunde und Spielzeugpistole bei Großkontrolle
Die Polizei in Hannover (Niedersachsen) hat am Montag die Innenstadt unter die Lupe genommen. Beamte vom Kommissariat Mitte und der Station Raschplatz waren im Einsatz, um den Drogenhandel einzudämmen und Präsenz zu zeigen. Besonders genau schauten die Polizisten am Kröpcke, in der Andreaestraße, der Auguststraße, am Steintor und an der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade hin.
Dabei beobachteten die Beamten mehrfach, wie illegal Marihuana verkauft wurde. Bei Kontrollen fanden sie zudem Kokain und Ecstasy. Insgesamt leitete die Polizei acht Strafverfahren wegen Drogenhandels ein, vor allem im Bereich Kröpcke und Andreaestraße. Die kontrollierten Menschen konnten nach den Maßnahmen wieder gehen.
Später am Tag gab es einen weiteren Vorfall. Am Nachmittag wurde gemeldet, dass ein Mann in der Innenstadt einen waffenähnlichen Gegenstand bei sich trage. Gegen 18:00 Uhr kontrollierte eine gemeinsame Streife aus Bundespolizei, Ordnungsdienst und DB Sicherheit einen 19-jährigen Mann im Hauptbahnhof. Die Beamten hatten die Information, dass er eine Pistole in der Gesäßtasche trage. Der Jugendliche behauptete, es sei nur eine Spielzeugpistole, die er bereits in seiner Wohnung gelassen habe. Die Polizei suchte die Wohnung auf und nahm die Spielzeugwaffe dort sicher.
Kurz vor 20:00 Uhr kam es in der Andreaestraße zu einem weiteren Vorfall. Ein 20-jähriger Mann bot einem zivilen Polizisten Marihuana zum Kauf an. Der Beamte kontrollierte den jungen Mann und fand Drogen, die er sofort beschlagnahmte. Auch dieser Mann wurde nach der Befragung wieder entlassen.
Beide jungen Männer bekamen einen Platzverweis und müssen mit einem Bußgeld rechnen, da gegen sie Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Insgesamt sprachen die Einsatzkräfte im Laufe des Tages viele weitere Platzverweise aus. Die Polizei will solche Kontrollen in der Innenstadt auch in Zukunft durchführen.
Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.