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Hamm-Bockum-Hövel: Schwerer Unfall auf der Lipperandstraße

Ein 19-Jähriger überholte am Donnerstagmorgen trotz Gegenverkehr. Bei dem Zusammenstoß wurde eine Frau lebensgefährlich verletzt.

Am Donnerstagmorgen, den 3. September, passierte gegen 7.45 Uhr ein schwerer Unfall in Hamm-Bockum-Hövel (Kreis Hamm, Nordrhein-Westfalen). Ein 19-jähriger Fahrer aus Drensteinfurt war mit seinem Skoda auf der Lipperandstraße in Richtung Münsterstraße unterwegs. In der Höhe des Klosterhofs scherte er aus, um einen Citroen zu überholen. Dabei achtete er nicht auf den Gegenverkehr.

In diesem Moment kam ihm ein 39-jähriger Mann aus Hamm mit seinem Volvo entgegen, der in Richtung Werne fuhr. Die beiden Autos krachten zusammen. Durch den Aufprall kamen beide Wagen von der Straße ab und blieben auf dem Grünstreifen und einem Feld im Norden stehen. Der Skoda landete dabei auf dem Dach.

Aus dem Skoda mussten sich drei Menschen befreien lassen: der 19-jährige Fahrer, ein 15-jähriger Junge und eine 58-jährige Frau. Die Frau wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Der Jugendliche und der Fahrer erlitten leichtere Verletzungen und wurden ebenfalls in Kliniken eingeliefert. Auch der Volvo-Fahrer wurde leicht verletzt und musste sich ambulant in einem Krankenhaus behandeln lassen.

Die Lipperandstraße blieb zwischen der Römer- und der Münsterstraße von 8 Uhr bis 14.45 Uhr in beide Richtungen komplett gesperrt. Während die Polizei den Unfall aufnahm, räumte die Feuerwehr ausgelaufene Betriebsstoffe von der Fahrbahn. Beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und wurden von der Polizei sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat angeordnet, dass beim Skoda-Fahrer eine Blutprobe genommen und sein Führerschein eingezogen wird. Bei der Unfallaufnahme halfen die Beamten aus Dortmund den Kollegen aus Hamm. Wie hoch der Gesamtschaden ist, ist noch nicht bekannt.

Ob und inwieweit sich der 19-Jährige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Hamm – zur Originalmeldung

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