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Hamburg: Zwei Jugendliche im Gleisbereich entdeckt

Zwei 16-Jährige hielten sich in Hamburg auf den Schienen der Güterumgehungsbahn auf. Ein Lokführer bemerkte die Jugendlichen und schlug Alarm.

Am Abend des 3. August 2026 kam es in Hamburg (Stadtstaat Hamburg) zu einem gefährlichen Vorfall. Gegen 21:13 Uhr hielten sich zwei 16-jährige Jugendliche im Gleisbereich der Güterumgehungsbahn auf Höhe Rothenburgsort auf. Zu diesem Zeitpunkt fuhren auf der Strecke ganz normal Züge, sodass die beiden jederzeit hätten überfahren werden können.

Ein Lokführer einer Fernbahn sah die Jugendlichen auf den Schienen. Er meldete den Fund sofort an die Notfallleitstelle. Daraufhin wurde der gesamte Zugverkehr auf diesem Abschnitt gestoppt, um einen Unfall zu verhindern. Beamte der Bundespolizei eilten mit Sonder- und Wegerechten zum Einsatzort.

Als die Polizisten eintrafen, sahen sie die beiden Jugendlichen auf einer Eisenbahnbrücke, die über die Bille führt. Die Jugendlichen bemerkten die Beamten und versuchten sofort zu flüchten. Zuerst rannten sie weiter im Gleisbereich, bevor sie in Richtung Billufer wegliefen. Die Beamten konnten sie jedoch kurz darauf einholen und festhalten.

Nach dem Einsatz wurde der Bahnverkehr wieder freigegeben. Die Bundespolizei machte keine Angaben dazu, wie viele Züge durch die Sperrung verspätet waren. Bei den Jugendlichen handelt es sich um einen deutschen und einen nicaraguanischen Staatsangehörigen. Die Polizei informierte die Eltern über den Vorfall.

Die Beamten führten mit den beiden ein Gespräch über die großen Gefahren im Bahnbereich. Danach wurden die Jugendlichen vor Ort wieder entlassen. Die Bundespolizei warnt jedoch eindringlich vor solchem Verhalten. Züge können nicht ausweichen und haben sehr lange Bremswege. Wer auf den Gleisen läuft, bringt sich und andere in Lebensgefahr.

Gegen die beiden Jugendlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil sie unerlaubt im Gleisbereich waren. Ob und inwieweit sie sich strafbar gemacht haben, klärt nun die zuständige Behörde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg – zur Originalmeldung

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