Hamburg: Mann stört S-Bahn-Verkehr am Berliner Tor
Es war gegen 19 Uhr am 17. Juli 2026, als ein 48-jähriger Mann an der Station Berliner Tor (Hamburg) in den Gleisbereich stieg. Zu diesem Zeitpunkt herrschte normaler Betrieb. Eine 26-jährige S-Bahn-Fahrerin der Linie S2 bemerkte den Mann, als sie in Richtung Hauptbahnhof fuhr. Sie reagierte sofort und leitete eine Schnellbremsung ein.
Im Zug waren viele Menschen. Trotz des abrupten Stopps wurde zum Glück kein Fahrgast verletzt. Die Bahnbehörden sperrten daraufhin sofort die betroffenen Gleise und schalteten den Strom ab. Beamte der Bundespolizei suchten den Streckenabschnitt zwischen dem Berliner Tor und dem Hauptbahnhof zu Fuß ab. Sie fanden jedoch niemanden. Der Mann war bereits wieder aus den Gleisen gestiegen und in unbekannte Richtung verschwunden.
Damit die Züge wieder fahren konnten, wurde die Sperrung aufgehoben. Die S-Bahnen durften in diesem Bereich zunächst nur vorsichtig auf Sicht fahren. Die Polizei gab nicht auf: Beamte werteten Aufnahmen von Überwachungskameras aus und befragten Zeugen. So konnten sie den Mann gegen 19.55 Uhr wieder an einem Bahnsteig der Station Berliner Tor ausfindig machen und ihn ansprechen.
Der Deutsche gab die Tat sofort zu. Er erklärte den Polizisten, er sei nur in die Gleise gestiegen, um dort zu urinieren. Die Beamten erklärten ihm ausführlich, wie lebensgefährlich ein solcher Ausflug in den Gleisbereich ist. Am Ende bekam der Mann einen Platzverweis für den Bahnhof und wurde entlassen.
Durch die Sperrung kam es im S-Bahn-Netz zu größeren Störungen und Verspätungen. Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, in die Gleise zu steigen. Züge können nicht ausweichen und die Bremswege sind oft zu lang, um Unfälle zu verhindern.
Die Bundespolizei hat nun ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet. Er steht im Verdacht, einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr verursacht zu haben. Die weiteren Ermittlungen führt die Bundespolizeiinspektion Hamburg. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg – zur Originalmeldung