Hadamar verbietet Bordsteinrampen an Grundstückszufahrten
In Hadamar (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen) gibt es immer mehr selbstgebaute Überfahrhilfen an den Bordsteinkanten. Viele Anwohner haben dort Keile oder Rampen aus Kunststoff, Metall oder Holz platziert, damit das Ein- und Ausfahren auf das Privatgrundstück bequemer ist. Die Straßenverkehrsbehörde stellt jedoch klar: Solche Konstruktionen sind im öffentlichen Raum nicht erlaubt.
Das Problem ist, dass diese Rampen die Entwässerung der Straßen stören. Wenn es stark regnet, kann das Wasser nicht mehr richtig ablaufen. Außerdem behindern die Hilfsmittel die Straßenreinigung und den Winterdienst, wenn der Schnee geräumt werden muss. Besonders gefährlich sind die Rampen für Radfahrer. Die plötzlichen Höhenunterschiede können zu Unfällen führen, vor allem wenn die Sicht schlecht ist oder das Wetter widrig ist.
Die Stadt wurde von Hessen Mobil auf das Problem aufmerksam gemacht. Da es sich um eine Sondernutzung handelt, für die man eine Erlaubnis braucht, die aber fast nie erteilt wird, fordert die Stadt nun alle betroffenen Eigentümer auf, die Rampen sofort zu entfernen. In den nächsten Wochen wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen durchführen und die Besitzer auffordern, die Rampen wegzuräumen.
Wer eine dauerhafte Lösung sucht, kann beim Bauamt eine offizielle Bordsteinabsenkung beantragen. Das Bauamt und die Straßenverkehrsbehörde prüfen dann vor Ort, ob das möglich ist. Die Kosten für den Umbau muss der Grundstückseigentümer selbst bezahlen. Anträge können per E-Mail an [email protected] geschickt werden.
Quelle: Hadamar – zur Originalmeldung