Hadamar und Umgebung: Neue Regeln für Grundstücke bei Beselich-Heckholzhausen
In der Region um Beselich-Heckholzhausen (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen) geht ein großes Flurbereinigungsverfahren in die nächste Phase. Es geht dabei um das Gebiet an der B 49. Die Behörden haben nun die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet. Das bedeutet: Die Beteiligten dürfen ihre neuen Grundstücke bereits nutzen und verwalten, auch wenn die endgültigen Eigentumsverhältnisse erst später durch den Flurbereinigungsplan feststehen.
Für die Bewertung der Grundstücke gilt der 1. Juli 2026 als Stichtag. Die eigentliche Überleitung in den neuen Zustand wurde bereits für den 23. Juni 2026 festgelegt. Wer wissen möchte, wo genau die neuen Grenzen verlaufen, kann einen Termin zur Erläuterung vor Ort vereinbaren. Solche Anträge müssen bis zum 15. September 2026 gestellt werden. Ansprechpartner beim Amt für Bodenmanagement in Limburg sind Carolin Hölper (Telefon: 0611/535-6242) und Hans-Peter Meister (Telefon: 0611/535-6229).
Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen. Wer die Nutzungsart seines Grundstücks ändern will – zum Beispiel Hecken entfernen oder Gebäude bauen –, braucht weiterhin die Zustimmung der Behörde. Das gilt so lange, bis der Flurbereinigungsplan rechtskräftig ist. Wer Ansprüche aus Pachtverhältnissen oder Nießbrauch geltend machen will, muss dies innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung beim Amt für Bodenmanagement in Limburg tun.
Die Unterlagen liegen für zwei Wochen bei der Gemeinde Beselich in der Steinbacher Straße 10 aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nur nach Absprache. Alternativ können die Dokumente beim Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Ralf Schmidt (Hof Kleeberg, Beselich), oder online unter hvbg.hessen.de/UF1833 eingesehen werden.
Gegen diese Besitzeinweisung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement in Limburg oder beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation in Wiesbaden eingelegt werden. Die Behörde hat jedoch angeordnet, dass die Maßnahme sofort gilt. Ein Widerspruch stoppt den Vorgang also nicht automatisch.
Quelle: Hadamar – zur Originalmeldung