Habichtswald: Mähroboter dürfen nachts nicht mehr fahren
In Habichtswald (Landkreis Kassel, Hessen) gibt es eine neue Regel für alle Gartenbesitzer, die einen Mähroboter nutzen. Ab sofort dürfen die Geräte nachts nicht mehr laufen. Das Verbot gilt genau in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang am nächsten Tag.
Der Grund für die Entscheidung ist traurig: Immer häufiger werden Igel, Kröten und andere kleine Tiere von den Maschinen erfasst. Die Tiere werden dabei oft schwer verletzt oder sterben einen qualvollen Tod. Naturschutzverbände und Igelnothilfen hatten den Landkreis Kassel bereits auf die erschreckende Zahl der Fälle aufmerksam gemacht.
Umweltdezernent Thomas Ackermann erklärte, dass man die Regeln nun für den gesamten Landkreis einheitlich festlegt. So will man verhindern, dass jede Gemeinde eigene, unterschiedliche Regeln aufstellt. Grundlage für das Verbot ist das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses verbietet es generell, wild lebende Tiere zu verletzen oder zu töten.
Die Naturschutzbehörde hofft, dass diese Maßnahme den Rückgang bedrohter Arten zumindest verlangsamt. Vor allem nachtaktive Tiere sollen so vor unnötigen Schmerzen bewahrt werden.
Der Landkreis Kassel bittet nun alle Besitzer von Mährobotern, ihre Geräte entsprechend zu programmieren und die Zeiten einzuhalten.