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Landkreis Kassel verbietet Mähroboter in der Nacht

Copyright und Urheber siehe Lohfelden

Um Igel und Kröten zu schützen, dürfen Mähroboter im Landkreis Kassel ab sofort nicht mehr nachts laufen. Die Behörden fordern die Besitzer auf, ihre Geräte umzuprogrammieren.

Im Landkreis Kassel (Hessen) gibt es eine neue Regel für Gartenbesitzer. Wer einen Mähroboter nutzt, darf diesen nicht mehr in der Nacht einsetzen. Das Verbot gilt ab sofort für den gesamten Landkreis.

Die Zeitspanne ist genau festgelegt: Die Geräte müssen bereits eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang ausgeschaltet sein. Erst wieder eine halbe Stunde nach dem Sonnenaufgang am nächsten Tag dürfen sie ihren Dienst auf dem Rasen aufnehmen.

Der Grund für die Entscheidung ist der Schutz von Tieren. Immer häufiger werden Igel, Kröten und andere kleine Wirbeltiere von den Maschinen verletzt oder getötet. Naturschutzverbände und Igelnothilfen hatten die Behörden mit erschreckenden Meldungen über verletzte Tiere überhäuft. Da diese Arten immer seltener werden und ihren Lebensraum verlieren, will der Landkreis nun eingreifen.

Umweltdezernent Thomas Ackermann erklärte, dass man die Regeln auf Landkreisebene bündelt. So wird verhindert, dass jede Gemeinde eigene, unterschiedliche Satzungen erlässt. Grundlage für das Verbot ist das Bundesnaturschutzgesetz, das es verbietet, wildlebende Tiere zu verletzen oder zu töten.

Auch die Gemeinde Lohfelden (Landkreis Kassel) erinnert ihre Bürger nun an die neuen Regeln. Die Besitzer der Roboter sollen ihre Geräte entsprechend programmieren, damit die Tiere in der Nacht sicher über die Wiesen wandern können.

Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Lohfelden – zur Originalmeldung

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