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Gundelsheim: Kommunalaufsicht gibt Vorgehen beim Steinbruch-Streit frei

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Im Gemeinderat gab es Zweifel an einem beauftragten Fachbüro. Nun hat die Aufsichtsbehörde entschieden, ob die Stadt korrekt gehandelt hat.

In Gundelsheim (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) sorgt die geplante Erweiterung eines Steinbruchs für Diskussionen. Im Mittelpunkt stand zuletzt die Frage, ob die Stadt ein Fachbüro richtig ausgewählt hat. Die Stadt hatte die Experten beauftragt, eine Stellungnahme zu den Plänen der Firma bws Württembergische Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG zu schreiben.

Im Gemeinderat kamen Zweifel auf. Es ging darum, dass der zuständige Ingenieur in einem Ausschuss des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. aktiv war. Dort sitzen auch Leute von der Firma bws und von einem anderen Gutachterbüro, das am Verfahren beteiligt ist. Man fragte sich, ob das nicht zu eng befreundet oder geschäftlich verknüpft ist.

Bürgermeisterin Heike Schokatz wollte Klarheit und fragte deshalb bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt Heilbronn nach. Die Behörde hat nun geantwortet: Die Stadt hat alles richtig gemacht. Es gibt keine Verstöße gegen das Recht.

Die Bürgermeisterin hatte sich abgesichert. Bevor der Auftrag an den Ingenieur ging, ließ sie ihn schriftlich bestätigen, dass er keine Geschäftsbeziehungen zur Firma bws oder deren Gutachtern hat. Außerdem hat der Ingenieur erklärt, dass er sein Ehrenamt im Industrieverband schon seit Oktober 2020 nicht mehr ausgeübt hat.

Das gesamte Verfahren läuft derzeit beim Landratsamt Heilbronn. Die Firma bws möchte den Steinbruch erweitern. Die Stadt Gundelsheim muss dazu Stellung nehmen und entscheiden, ob sie aus bauplanungsrechtlicher Sicht zustimmt. Am 22. Juli hat der Gemeinderat jedoch sowohl die Zustimmung als auch die geplante Stellungnahme mehrheitlich abgelehnt.

Offen ist noch die Frage nach dem Land. Die Stadt besitzt Flächen, die für die Erweiterung nötig wären. Ob diese an die Firma bws verpachtet werden, entscheidet der Gemeinderat erst, wenn das Landratsamt die Genehmigung für den Ausbau überhaupt gibt. Ohne diese Genehmigung wird es auch keine Verpachtung geben.

Quelle: Gundelsheim – zur Originalmeldung

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