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Gütersloh verlangt Zwangsgeld für Autoscooter im Parkbad

Copyright und Urheber siehe Gütersloh

Ein Fahrgeschäft im Parkbad muss verschwinden. Da der Betreiber die Anlage nicht abbaut, greift die Stadt nun finanziell durch.

Im Parkbad in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) gibt es Streit um einen Autoscooter. Das Fahrgeschäft wurde im April aufgebaut, allerdings ohne die nötige Baugenehmigung. Die Bauaufsicht der Stadt hat den Betrieb deshalb sofort untersagt. Der Betreiber musste die Anlage so absichern, dass niemand hineingehen kann und keine Gefahr für die Badegäste besteht.

Nach einer Prüfung der Stadt steht fest: Der Autoscooter ist an diesem Standort nicht genehmigungsfähig. Eine dauerhafte Zulassung wird es daher nicht geben. Die Stadt hatte dem Betreiber bereits eine Frist gesetzt, um die gesamte Anlage samt Technik vom Gelände zu entfernen. Diese Frist ist jedoch verstrichen, ohne dass etwas passiert ist.

Jetzt zieht die Stadt die Konsequenzen und setzt ein Zwangsgeld fest. Damit will die Stadt den Betreiber zwingen, den illegalen Zustand zu beenden. Gleichzeitig bekommt der Betreiber eine letzte neue Frist, um den Autoscooter endgültig abzubauen.

Sollte auch dieser Termin verstreichen, droht die Stadt mit einem weiteren Zwangsgeld. Eine Ausnahmegenehmigung oder eine Duldung für den Betrieb gab es zu keinem Zeitpunkt.

Quelle: Gütersloh – zur Originalmeldung

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