Halle (Westf.): Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Das Wetter war in den letzten Wochen zu sonnig und es hat zu wenig geregnet. Deshalb führen viele Flüsse und Bäche in der Region kaum noch Wasser. Um Pflanzen und Tiere zu schützen, greift nun der Kreis Gütersloh durch. Ab Dienstag, dem 4. August 2026, ist es verboten, Wasser aus oberirdischen Fließgewässern im gesamten Kreisgebiet zu entnehmen.
Das Verbot gilt für alle mechanischen oder elektrischen Pumpen und Saugvorrichtungen. Auch das Abfüllen von Wasser in fahrbare Behälter ist untersagt. Wer jedoch händisch Wasser abschöpft oder Tiere tränkt, darf das weiterhin tun.
Das Ziel ist klar: Der Wasserstand soll nicht noch weiter absinken, damit der Wasserhaushalt der Region nicht dauerhaft beschädigt wird. Die Regelung gilt vorerst bis zum 30. September 2026. Sollte es kräftig regnen und die Gewässer wieder voll sein, kann der Kreis das Verbot auch früher aufheben.
Besonders bei der Ems gibt es eine Besonderheit: Hier ist die Bezirksregierung Detmold zuständig, die das Verbot ebenfalls ausspricht. Der Kreis Gütersloh (Halle (Westf.), Nordrhein-Westfalen) arbeitet eng mit der Bezirksregierung zusammen, um die Lage der Gewässer ständig im Blick zu behalten.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Kreis Gütersloh hat angekündigt, bei Verstößen Bußgelder zu verhängen.