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Gütersloh führt Online-Antrag für Vorkaufsrecht-Verzicht ein

Notare können die Verzichtserklärung für Grundstücksverkäufe in Gütersloh ab sofort digital beantragen. Das soll die Wartezeit bei Eigentümerwechseln verkürzen.

Wer in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) ein Grundstück verkauft, kommt oft an einer bestimmten Erklärung der Stadt nicht vorbei. Die Kommune hat nämlich in manchen Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das dient dazu, die Stadtplanung und den Denkmalschutz zu steuern. Wenn die Stadt dieses Recht nicht nutzen will, muss sie das schriftlich bestätigen. Dieses Dokument wird oft Negativattest genannt.

Bisher lief dieser Prozess oft über die Post, was Zeit kostete. Ohne diese Verzichtserklärung kann ein Eigentümerwechsel im Grundbuch nicht eingetragen werden. Das verzögert den gesamten Verkaufsprozess.

Jetzt hat die Stadt eine neue Lösung im digitalen Bürgerportal integriert. Ab dem 3. August 2026 können Notariate den Antrag auf die Verzichtserklärung direkt online stellen. Da die Daten digital ankommen, kann der Fachbereich Stadtplanung die Anfragen deutlich schneller abarbeiten.

Die Stadt bittet die Notare deshalb ausdrücklich darum, keine Briefe mehr zu schicken, sondern den Online-Weg zu nutzen. So wird der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten gesenkt.

Quelle: Gütersloh – zur Originalmeldung

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