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Gütersloh führt digitalen Fischereischein ein

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Für Angler in Gütersloh ändern sich die Regeln: Der Fischereischein wird digital und die Beantragung per Post fällt weg.

Wer in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) sein Hobby Angeln ausüben will, muss sich an neue Regeln halten. Das Land hat das Landesfischereigesetz geändert. Seit dem 1. Juli gibt es nun den digitalen Fischereischein. Das hat direkte Folgen für die rund 1400 Angler in der Stadt.

Ein wichtiger Punkt betrifft den Antrag: Wer einen Fischereischein will, kann diesen nicht mehr per Post beantragen. Es gibt nur noch zwei Wege. Entweder man nutzt das „NRW-Serviceportal“ im Internet oder man geht persönlich nach einem Termin ins Rathaus. Wer den Antrag online stellt, spart zudem bei den Verwaltungsgebühren. Allerdings gibt es eine Bedingung für den Online-Weg: Man muss die Fischereiprüfung nach dem 1. Juli 2026 abgelegt haben. Wer die Prüfung schon vorher bestanden hat, muss weiterhin einen Termin im Rathaus vereinbaren. Das geht über das Bürgerportal der Stadt.

Auch das Format des Scheins ändert sich. Es gibt jetzt eine fälschungssichere Scheckkarte mit Chip, die per Post zugeschickt wird. Wer möchte, kann zusätzlich ein elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone speichern. Damit die Karte gültig bleibt, muss die Fischereiabgabe bezahlt werden. Das geht jetzt ebenfalls online über das NRW-Serviceportal oder persönlich im Rathaus. Für die Onlinedienste braucht man eine sogenannte Bund-ID zur Anmeldung.

Wer noch einen alten Jahres- oder Fünfjahresschein besitzt, kann diesen bis zum Ablaufdatum weiter nutzen. Danach muss der Schein gegen das neue Modell umgetauscht werden. Auch hierfür ist ein Termin bei der Stadtverwaltung nötig.

Für junge Angler gibt es eine Erleichterung: Die Altersgrenze wurde gesenkt. Man kann den Schein nun schon mit zwölf Jahren bekommen. Den alten Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren dürfen angeln, sofern ein Erwachsener mit Fischereischein dabei ist.

Beim Angeln müssen die Fischer weiterhin auf ihre Unterlagen achten. Mit dabei sein müssen der Fischereischein, der Beleg über die bezahlte Abgabe, ein Lichtbildausweis und die Erlaubnis für das jeweilige Gewässer.

Quelle: Gütersloh – zur Originalmeldung

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