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Güstrow vergibt Erbbaurecht und verlängert Baufrist

Der Hauptausschuss der Stadt Güstrow hat zwei wichtige Entscheidungen zu Grundstücken und Bauverpflichtungen getroffen.

In einer Sitzung am 25. Juni 2026 hat der Hauptausschuss in Güstrow (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) über zwei Themen entschieden. Dabei ging es vor allem um die Nutzung von Flächen und bestehende Bauverträge.

Zuerst stimmte der Ausschuss darüber ab, ein Erbbaurecht zu vergeben. Das bedeutet, dass jemand ein Grundstück der Stadt für eine lange Zeit nutzen darf. Zusätzlich wurde eine Kaufoption vereinbart. Damit hat die Person oder Firma die Möglichkeit, das Grundstück später auch komplett zu kaufen.

Außerdem gab es eine Entscheidung zu einem älteren Projekt aus dem Jahr 2020. Hierbei geht es um eine sogenannte Bauverpflichtung. Das ist eine Zusage, dass auf einem Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeit gebaut wird. Der Ausschuss hat nun beschlossen, diese Frist zu verlängern. Die neue Deadline für den Baubeginn ist der 1. Februar 2028.

Beide Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefasst. Warum die Details nicht öffentlich sind, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Weitere Angaben zu den betroffenen Grundstücken liegen bislang nicht vor.

Quelle: Güstrow – zur Originalmeldung

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